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Samstag, 20. April 2024
   

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Gilt das Tierschutzgesetz auch an meinen Gartenteich?

Auch Ihre Fische im Gartenteich unterliegen dem Deutschen Tierschutzgesetz!
Daraus resultiert das Sie als Besitzer verpflichtet sind Ihre Fische artgerecht zu halten und zu pflegen.

Tierschutzgesetz §2

“ Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

  1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
  2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
  3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.“


Ich gehe auch davon aus das Sie, wenn Sie sich für einen Gartenteich entschieden haben, sich um Ihre Tiere kümmern.
Da Sie sich ja erfreuen wollen an den Tieren und diese ja auch Geld gekostet haben.
Dies heißt aber nicht das Sie einen todkranken Fisch nicht von seinen schmerzhaften Leiden erlösen dürfen um dadurch sein Leiden zu verkürzen.
Dies lässt sich durch eine Artgerechte Tötung realisieren.

Das neue Tierschutzgesetz vom 01.Aug.2014 behandelt auch den Verkauf von Tieren.
Was auch uns Gartenteich Besitzer betrifft wenn wir mal den Überbesatz verkaufen möchten.
Hierzu werde ich noch einen sehr ausführlichen Artikel schreiben da es sehr wichtig ist hier Gesetzmäßig zu handeln!

   
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